Galaxy Note 3 Display in der Ecke gerissen - keine Fremdeinwirkung

T

Tripper95

Neues Mitglied
5
Hi Leute,

ich bin seit einer Woche stolzer Besitzer eines Galaxy Note 3. Nun habe ich das Problem dass mein Display in der unteren rechten Ecke gerissen ist. Das Gerät ist mir weder hingefallen noch habe ich mich draufgesetzt oder sonst irgendwas. Es ist quasi über Nacht passiert. Der Riss ist nur in der Ecke und hat das Glas komplett durchtrennt, kann sich also nicht weiter ausbreiten. Ich nehme an dass das ganze durch Spannungen im Gehäuse aufgetreten ist, da mein Display auch nicht perfekt mittig eingesetzt war und der Rahmen von beginn an minimal verzogen war.
Der Mensch im T-Mobile Shop hat mich natürlich erstmal schön abgewimmelt, von wegen übernimmt die Gewährleistung nicht und so.

Wie seht ihr das, wie ist die rechtliche Lage? Meiner Meinung nach ist das eindeutig ein Garantiefall, da der Riss durch Fehler in der Verarbeitung zustande gekommen ist. Gab das Problem ja beim Galaxy S4 ziemlich häufig...

Der Riss ist nicht im Displaybereich, sondern einige Millimeter vom Rand weg, aber natürlich sehr ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du mal ein Foto davon machen?

Normalerweise lässt sich ein Riss in Folge eines Sturzes durch Macken am Gehäuserand identifizieren. Ist dein Rand unversehrt?
 
Hi, ja Foto kann ich machen. Lade ich dann gleich hoch. Mein Handy ist in einem Top Zustand. Ist ja auch erst eine Woche alt. Keine Macken im Rand, Displayschutzfolie drauf, und das alles verpackt in eine dicke Tasche.
 
Wenn es stimmt wie du es sagt, kann er dich nicht Abwimmeln.
Du hast Gewährleistung und er müsste beweisen das der Riss nicht durch "fortfressenden" Mangel entstanden ist, was aber so gut wie Unmöglich ist.

Also nochmals hingehen und auch sagen das andere Telefone von Samsung schon diese Probleme hatten. Und es so wohl auch jetzt beim Note3 der Fall ist.

Sollte er sich wieder weigern, direkt mal an Samsung wenden. Sollten die sich ebenfalls weigern, dann nimm deine Rechtschutzversicherung in anspruch, wenn du eine hast.
 
Ok, danke schonmal für die Antworten. Bilder kommen auch gleich. Ich arbeite im moment mit gedrosseltem Netz, da dauert das ein bisschen :D
Werde da die Tage nochmal hingehen und etwas hartnäckiger durchgreifen, hatte nur heute morgen nicht die Zeit dazu, und hab mich erstmal abwimmeln lassen. Vielleicht kann ich was erreichen. Aber ich denke, das große T wird sich stur stellen und mir jegliche Ansprüche auf Garantie verweigern...
 
Garantie kann schon sein das er die verweigert.
Du musst auf deine Gewährleistung pochen nicht auf die Garantie.
 
So, hier die Bilder:






Ja, ich verwechsel Garantie und Gewährleistung immer son bisschen. Aber hast Recht, in diesem Fall wäre es wohl die Gewährleistung.
 
Kann dir nur raten nochmal hinzugehen und hartnäckig zu bleiben!
 
Die Bilder zeigen m.E. recht deutlich, dass der Schaden *nicht* durch Fremdeinwirkung entstanden sein kann. Die Einfassung des Displays ist nämlich vollkommen unversehrt. Bei einem Sturz wären darauf zumindest Kratzer zu sehen.

In diesem Fall kann man Dir wirklich nur raten, auf Deinem Recht zu beharren.
Lass Dich *auf keinen Fall* dazu überreden, die Sache mit Samsung direkt zu klären.

Samsung ist in diesem Fall überhaupt nicht Dein Anspruchsgegner sondern allein der Verkäufer, also T-Mobile. Es handelt sich nicht um einen Garantie-, sondern um einen Gewährleistungsfall.

T-Mobile müsste Dir in diesem Fall *nachweisen*, dass Du den Schaden selbst verursacht hast. Aber das werden sie, wie man auf den Bildern gut erkennen kann, schlichtweg nicht können.
Diese Rechtslage gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf.

Falls T-Mobile eine Reparatur bzw. einen Austausch verweigert, dann geh mit dem Handy am besten direkt zu einem Anwalt.

Hebe Dir auch diese Fotos gut auf. Eventuell brauchst Du sie noch einmal als Beweis. Vorsicht ist besser als Nachsicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für diese wirklich sehr ausführliche Antwort.
Morgen werde ich leider keine Zeit haben nochmal hinzugehen, aber Freitag werde ich die netten Herren in Rosa nochmal besuchen.

Ich meine heute irgendwo gelesen zu haben dass der Käufer in einem Gewährleistungsfall sogar das Recht hat zu entscheiden ob das Gerät repariert oder getauscht werden soll. Eine Reparatur wäre in diesem Fall ja ziemlich zwecklos, da der Fehler warscheinlich wieder auftreten würde... Weißt du da vielleicht genaueres?

Werde aufjedenfall nochmal Bilder von allen Ecken des Gerätes machen, nicht dass sie hinterher behaupten da wären Schäden gewesen, die es eigentlich garnicht gab.

Kenne auch noch einen Anwalt, der mir da eventuell helfen könnte. Hoffen wir mal, dass es nicht so weit kommen muss.
 
Sorry für den Doppelpost, aber hier mal ein kleines Update:

War heute wieder bei der Telekom, hab mir natürlich den gleichen Verkäufer geschnappt (trägt Anzug, scheint Filialleiter zu sein...).

Meine Aussagen von wegen bekanntes Problem beim S4 und Beweislast liegt bei ihm haben ihn allesamt sehr wenig beeindruckt. Er hat gemeint das wäre eine Sache die ich mit Samsung selber klären müsste.

Laut seiner Aussage würde die Gewährleistung nicht greifen, wenn äußerliche Schäden am Gerät sind, dabei wäre die Ursache für die Schäden erstmal egal. Bitte was?! Wenn also mein Akku explodiert, und das Handy in tausend Stücke zerfetzt, habe ich keinen Anspruch auf Gewährleistung weil mein Handy Schäden aufweist, verstehe ich das richtig?

Werde morgen mal einen Anwalt kontaktieren und das ganze mal mit ihm besprechen.
 
Ich hätte dem Herren mal darauf hingewiesen das du im Recht bist und die Pinken im einem Rechtsstreit verlieren würden. Meistens reicht es schon beim raus gehen zu erwähnen das man dann mal den Weg zum Anwalt antritt. Da werden die nämlich alle ganz schnell freundlich und zuvor kommend.

Das liegt einfach daran, das der "dumme" Kunde ja keine Ahnung hat und man ihm sonst etwas erzählen kann. Besonders bei einem so kleinen Sprung, der das Gerät nicht beeinträchtigt. Normalerweise wissen die von der Telekom das niemand wegen so etwas zum Anwalt gehen würde. Also spart man Geld.

Ich hatte schon oft ähnliche Fälle erlebt. Standhaft bleiben und wie gesagt.. einfach beim weg gehen erwähnen das man dann jetzt mal zum Anwalt geht und den mal fragt was er von der Einstellung des Ladens hält(Wichtig dabei ist, niemandem zu drohen, sondern einfach nur nebenbei erwähnen).
 
Ja, Ich habe am ende erwähnt, dass ich das mit meinem Anwalt besprechen werde und die Tage nochmal wieder kommen werde. Darauf meinte er nur: Können sie gerne machen.

Dachte warscheinlich dass ich blöffe, was man ihm ja auch nicht übel nehmen. 18 Jahre alt, Student, kann sich das doch sowieso nicht leisten.

Aber da der Vater von einem guten Freund von mir Anwalt ist, kann sich der nette Herr Filialleiter da auf ein bisschen Stress gefasst machen, vorallem weil ich ja ziemlich eindeutig im Recht liege...
 
Naja.. in der Regel gibt es ja auch die Rechtsschutz Versicherung, die ich wirklich jedem nur ans Herz legen kann^^ aber ich wünsche dir viel Erfolg :)
 
Thombor schrieb:
Samsung ist in diesem Fall überhaupt nicht Dein Anspruchsgegner sondern allein der Verkäufer, also T-Mobile. Es handelt sich nicht um einen Garantie-, sondern um einen Gewährleistungsfall.

Samsung ist genauso Ansprechpartner. Der Händler ist nur für die gesetzliche Gewährleistung zuständig, aber die MUSS ich überhaupt nicht in Anspruch nehmen sondern KANN immer direkt den Weg über die Garantie mit Samsung versuchen. Denn was macht der Händler schon großartiges? Der schickt das Teil auch nur direkt an Samsung oder einen Reparaturdienst weiter der sich das Teil anguckt.

Also bevor ich jetzt irgendeinen Rechtsstreit anzettle, würde ich mal unverbindlich bei Samsung anrufen und die Sachlage schildern...
 
tronix84 schrieb:
Samsung ist genauso Ansprechpartner. Der Händler ist nur für die gesetzliche Gewährleistung zuständig, aber die MUSS ich überhaupt nicht in Anspruch nehmen sondern KANN immer direkt den Weg über die Garantie mit Samsung versuchen. Denn was macht der Händler schon großartiges? Der schickt das Teil auch nur direkt an Samsung oder einen Reparaturdienst weiter der sich das Teil anguckt.

Also bevor ich jetzt irgendeinen Rechtsstreit anzettle, würde ich mal unverbindlich bei Samsung anrufen und die Sachlage schildern...

Wieder jemand der Garantie und Gewährleistung nicht versteht..
Warum sollte Telekom es auch nur zu Samsung schicken? Wenn es kein Garantie Fall ist hat das damit garnichts zu tun..
 
Geizgallus schrieb:
Wieder jemand der Garantie und Gewährleistung nicht versteht.
Ja du anscheinend. Es bleibt mir als Kunde absolut selbst überlassen ob ich mich an den Händler wende, oder die Garantie in Anspruch nehme und mich an den Hersteller wende. Die Gewährleistung ist lediglich eine gesetzliche Vorschrift die es dem Kunden vereinfachen soll. Aber ich kann genauso den Garantieweg wählen. Ich persönlich wähle meist den Weg direkt mit dem Hersteller.

Erst vor kurzem ist mir ein 4 Wochen altes Synology NAS abgeschmiert. Über den Händler hätte die Abwicklung 2-3 Wochen gedauert. Direkt Synology kontaktiert und 2 Tage später ein neues in den Händen gehalten. Auch bei defekten SD-Karten, Grafikkarten, Mainboards und Co, wende ich mich immer direkt an den Hersteller und wickle die defekte über RMA selbst ab. Der Händler und die Gewährleistung ist mir da herzlichst egal…

Geizgallus schrieb:
Warum sollte Telekom es auch nur zu Samsung schicken? Wenn es kein Garantie Fall ist hat das damit garnichts zu tun..

Richtig, die Telekom schmeißt das Teil natürlich in den Müllcontainer und fertig… :sleep:

Wenn es ein Fabrikationsfehler ist, fällt es unter die Garantie und Samsung ist dafür verantwortlich. Und wenn es Eigenverschulden war, interessiert die Gewährleistung auch niemanden mehr…
 
Thombor schrieb:
T-Mobile müsste Dir in diesem Fall *nachweisen*, dass Du den Schaden selbst verursacht hast. Aber das werden sie, wie man auf den Bildern gut erkennen kann, schlichtweg nicht können.
Diese Rechtslage gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf.


Das ist falsch!

Der Käufer muss IMMER den Mangel nachweisen, auch innerhalb der ersten 6 Monate. Die Beweislastumkehr führt lediglich dazu, dass bei einem Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Ob es aber überhaupt ein Mangel ist, dass muss der Käufer nachweisen.

Ob Tripper95 also überhaupt im Recht ist, ist ziemlich fraglich und hängt davon ab, ob er den Mangel nachweisen kann.
 
Es sollte nicht schwer sein festzustellen, daß der Mängel kein eigenverschulden war. Man sieht rund herum keine fremdeinwirkung und es sieht einfach so aus als hätte es von allein den Sprung bekommen
 

Ähnliche Themen

Tron2014
Antworten
0
Aufrufe
521
Tron2014
Tron2014
D
Antworten
5
Aufrufe
1.525
juni
J
Zurück
Oben Unten